Bierwisch & Kistler

Rechtsanwälte Partnerschaft

Mietrecht

Aufgrund der komplexen und umfangreichen Materie stammt eine Vielzahl von Streitigkeiten und Gerichtsverfahren aus dem Mietrecht und dem Wohnungseigentumsrecht. Sowohl für Mieter als auch für Vermieter haben diese Streitfragen eine erhebliche Bedeutung. Für Mieter geht es um den eigenen Lebensmittelpunkt, für den sie gerade in Ballungszentren zu Zeiten hoher Mieten erhebliche Beträge aufwenden. Für Vermieter geht es in diesen Themen um das kostbare Eigentum. Viele Konflikte und langwierige gerichtliche Verfahren lassen sich durch eine kompetente Beratung vermeiden.

 

Kündigung des Mietvertrags: gefährliche Kostenfalle für Mieter!

Wolfgang Kistler 09.08.2017
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Für die Monate, in denen sich der Mieter nach erfolgter Kündigung weiterhin in der Wohnung aufhält, kann der Vermieter die Zahlung einer Nutzungsentschädigung verlangen. Nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs beschränkt sich diese Nutzungsentschädigung nicht auf die bisherige Miete. Der Vermieter kann vielmehr für jeden Monat die Zahlung einer ortsüblichen Vergleichsmiete - auf Basis einer Neuvermietung (!) - verlangen. Der Vermieter kann somit sofort die Zahlung des Betrags verlangen, den er bei einer Neuvermietung bekommen könnte. Er muss sich in diesen Fällen nicht an die Grenzen halten, die bei Mieterhöhungen den Mieter schützen. Aufgrund der erheblich gestiegenen Mieten drohen gerade bei Altverträgen den Mietern ganz empfindliche Kosten. Mieter, die sich gegen eine Räumung gerichtlich wehren - ein Räumungsprozess dauert oft mehrere Monate - gehen ein erhebliches finanzielles Risiko ein. In dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall (Aktenzeichen VIII ZR 17/16) ging es um einen Mietvertrag für ein Einfamilienhaus in München. Da der Mietvertrag im Jahr 1993 abgeschlossen wurde, zahlten die Mieter nur eine Miete in Höhe von monatlich knapp € 1.050,00 warm. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass jedoch ab Beendigung des Mietverhältnisses statt der bisherigen Miete die ortsübliche Vergleichsmiete von fast € 1.500,00 zu zahlen ist. Zur Meidung von empfindlichen Nachteilen empfiehlt sich nach Erhalt einer Kündigung eine sofortige anwaltliche Beratung.

Alle Angaben ohne Gewähr!

 

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