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Strafverteidigung ist ein ständiger Kampf um die Rechte des Beschuldigten

Als Beschuldigter einer Straftat haben Sie das Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistands eines Verteidigers zu bedienen. Oftmals kennen Beschuldigte ihre Rechte nicht und wissen diese in der besonderen Drucksituation des Ermittlungs- und Strafverfahrens nicht durchzusetzen. Ihr Strafverteidiger wird darauf achten, dass Ihre Rechte und der Grundsatz des fairen Verfahrens gewahrt bleiben.

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Lagerung von Betäubungsmitteln in der Wohnung

Administrator 01.10.2021
Strafrecht >> Betäubungsmittel

Die Kenntnis und Billigung der Lagerung von Betäubungsmitteln in der Wohnung ist keine strafbare Beihilfe durch den Wohnungsinhaber.

Der Angeklagte stellte seine Wohnung einem Bekannten zur Verfügung. Wie der Angeklagte wusste, wurde die Wohnung sodann von ihm unbekannten Personen als sog. „Rauschgiftbunker“ und „Crack-Küche“ benutzt. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, er habe sich wegen Beihilfe zum Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig gemacht, weil er die Lagerung und Herstellung des Rauschgifts in seiner Wohnung duldete und so die Herstellung und gewinnbringende Veräußerung der Drogen ermöglichte.

Der Bundesgerichtshof kam jedoch zu dem Ergebnis, dass allein die Kenntnis und Billigung von Herstellung und Lagerung von Betäubungsmitteln die Voraussetzungen strafbarer Beihilfe nicht erfüllt. Ebensowenig kann dem Angeklagten vorgeworfen werden, gegen das Treiben nicht vorgegangen zu sein. Hierzu ist der Wohnungsinhaber rechtlich nicht verpflichtet.

(BGH Beschluss vom 02.08.2006, Aktenzeichen 2 StR 251/06)

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