Bierwisch & Kistler

Rechtsanwälte Partnerschaft

Strafverteidigung ist ein ständiger Kampf um die Rechte des Beschuldigten

Als Beschuldigter einer Straftat haben Sie das Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistands eines Verteidigers zu bedienen. Oftmals kennen Beschuldigte ihre Rechte nicht und wissen diese in der besonderen Drucksituation des Ermittlungs- und Strafverfahrens nicht durchzusetzen. Ihr Strafverteidiger wird darauf achten, dass Ihre Rechte und der Grundsatz des fairen Verfahrens gewahrt bleiben.

Wir beraten und helfen Ihnen gerne.

 

Nicht geringe Menge Ecstasy

Administrator 02.01.2018
Strafrecht >> Betäubungsmittel

Das Gewicht einer Straftat und die Schuld des Täters werden durch den Wirkstoffgehalt und die Wirkstoffmenge der gehandelten Droge maßgeblich bestimmt. Hierzu muss das Gericht besondere Feststellungen treffen. Allein aus der Zahl der erworbenen Ecstasy-Tabletten, dem Kaufpreis und der Feststellung, die Qualität des Betäubungsmittels sei "ordentlich", darf jedoch nicht der Schluss gezogen werden, der Angeklagte habe Ecstasy in einer nicht geringen Menge erworben. Die Wirkstoffkonzentrationen und die Wirkstoffkombinationen in Ecstasy-Tabletten schwanken in der Praxis erheblich.

BGH, Beschluss vom 31.05.2016, 3 StR 138/16

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