Verschärfung des Bußgeldkatalogs
Aufgrund einer Änderung verkehrsrechtlicher Vorschriften drohen Dränglern auf der Autobahn ab sofort wesentlich höhere Strafen
als früher. Die Verschärfung des Bußgeldkatalogs soll angesichts sich häufender Verstöße gegen Abstandspflichten abschrecken.
Wer zu dicht auffährt, muss bei hoher Geschwindigkeit mit Bußgeldern bis 250 Euro und dreimonatigem Führerschein-Entzug rechnen.
Hinzu kommen vier Punkte im Verkehrszentralregister.
Von einer generellen Winterreifenpflicht wurde aufgrund unterschiedlicher Witterungsverhältnissen in Deutschland abgesehen.
Statt dessen wurde in der Straßenverkehrsordnung die Pflicht verankert, sein Fahrzeug an die jeweiligen Wetterverhältnisse
so anzupassen, dass eine Verkehrstüchtigkeit des Wagens sichergestellt ist. Sollte der Wagen liegen bleiben und den Verkehr
behindern, wird im Ernstfall ein Bußgeld in Höhe von € 40,00 und ein Punkt in Flensburg fällig. Auch bei schlechten Sichtverhältnissen
muss die Scheibenwaschanlage funktionstüchtig sein. Mängel werden mit einem Bußgeld von € 20,00 geahndet.
Das Überqueren gesperrter Bahnübergänge mit Blinklicht wird mit einem Bußgeld in Höhe von € 150,00 und einem Fahrverbot von
1 Monat geahndet. Im Falle heruntergelassener (Halb-)Schranken wird ein Bußgeld in Höhe von € 450,00 und ein Fahrverbot von
3 Monaten fällig.
Alle Angaben ohne Gewähr!
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