Auffahrunfall
Verkehrsunfall, was tun?
Neuer Bußgeldkatalog
Unfallflucht
Teure Urlaubsgrüße?
Handynutzung im Straßenverkehr
Der Dauerbrenner: Auffahrunfälle
Änderungen verkehrsrechtlicher Vorschriften
Gurtpflicht und Handyverbot bei kurzem Anhalten
Radfahren in betrunkenem Zustand
Ablesen des Handys während der Fahrt
Reparaturkostenerstattung
Überschreitung der Geschwindigkeit um 46 %
Nutzungsausfall
Fahren nach Cannabiskonsum

Verschärfung des Bußgeldkatalogs

Aufgrund einer Änderung verkehrsrechtlicher Vorschriften drohen Dränglern auf der Autobahn ab sofort wesentlich höhere Strafen als früher. Die Verschärfung des Bußgeldkatalogs soll angesichts sich häufender Verstöße gegen Abstandspflichten abschrecken. Wer zu dicht auffährt, muss bei hoher Geschwindigkeit mit Bußgeldern bis 250 Euro und dreimonatigem Führerschein-Entzug rechnen. Hinzu kommen vier Punkte im Verkehrszentralregister.

Von einer generellen Winterreifenpflicht wurde aufgrund unterschiedlicher Witterungsverhältnissen in Deutschland abgesehen. Statt dessen wurde in der Straßenverkehrsordnung die Pflicht verankert, sein Fahrzeug an die jeweiligen Wetterverhältnisse so anzupassen, dass eine Verkehrstüchtigkeit des Wagens sichergestellt ist. Sollte der Wagen liegen bleiben und den Verkehr behindern, wird im Ernstfall ein Bußgeld in Höhe von € 40,00 und ein Punkt in Flensburg fällig. Auch bei schlechten Sichtverhältnissen muss die Scheibenwaschanlage funktionstüchtig sein. Mängel werden mit einem Bußgeld von € 20,00 geahndet.

Das Überqueren gesperrter Bahnübergänge mit Blinklicht wird mit einem Bußgeld in Höhe von € 150,00 und einem Fahrverbot von 1 Monat geahndet. Im Falle heruntergelassener (Halb-)Schranken wird ein Bußgeld in Höhe von € 450,00 und ein Fahrverbot von 3 Monaten fällig.

Alle Angaben ohne Gewähr!