Immobilienbewertung im Pflichtteilsrecht
Pflichtteil und Lebensversicherung
Grundstücksschenkung mit Rückforderungsvorbehalt
Schenkung unter Anrechnung auf den Erbteil
Anfechtung der Erbschaftsannahme
Ergänzung des Pflichtteils, Stiftung
Überprüfung einer Pflichtteilsentziehung
Anfechtung einer Erbausschlagung

Bei Vorstellung einer tatsächlich nicht gegebenen Überschuldung des Nachlasses kann zur Anfechtung einer Erbausschlagung berechtigen.

Das Kammergericht Berlin geht in seinem Beschluss vom 16.03.2004, Az.: 1 W 120/01 davon aus, dass die Zugehörigkeit von Rechten und Verbindlichkeiten zum Nachlass eine sogenannte verkehrswesentliche Eigenschaft im Sinne des § 119 Abs. 2 BGB ist und ein Irrtum über die Zusammensetzung des Nachlasses zur Anfechtung einer Annahme- oder Ausschlagungserklärung führen kann.

Fundstelle: FamRZ 2004, S. 1900

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