Betrug durch Abo-Fallen
Alle Angaben ohne Gewähr
Gefährliches Werkzeug bei Diebstahl
Widerruf der Bewährung
Belehrung des Beschuldigten
Keine verdeckten online-Durchsuchungen
Lagerung von Betäubungsmitteln in der Wohnung
Zurückstellung der Strafvollstreckung
Anspruch auf Pflichtverteidigung
Psychische Beihilfe
Besitz von Betäubungsmitteln
Unzulässiger Zwang bei Absprachen
Erschleichen von BAföG Leistungen
Autofahrt nach Cannabiskonsum
Schwerer Raub
Wirkstoffgehalt von Betäubungsmitteln
Fluchtgefahr bei Ausländern
Angabe der Tatdaten im Haftbefehl
Unverhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft

Angabe der Tatdaten im Haftbefehl

Ein Haftbefehl muss den Ort und die Zeit der Tatbegehung angeben, ansonsten kann er keine Rechtsgrundlage für eine Untersuchungshaft sein. Grundsätzlich muss dem Haftbefehl zu entnehmen sein, welche Tat dem Beschuldigten vorgeworfen wird, da ansonsten jegliche Verteidigung erschwert oder gar unmöglich gemacht wird. So urteilte jetzt das OLG Brandenburg in seinem Beschluss vom 02.02.2005.

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