„Weiß-Klausel“ am Mietende unwirksam
Mieterhöhung nach Modernisierung
Wohnfläche und Mietminderung
Unwirksame Endrenovierungklausel
Schönheitsreparaturen
Mieterhöhung und Schönheitsreparaturen
Unwirksamkeit von „Farbwahlklauseln“
Rauchen in Mietwohnungen
Nebenkostenabrechnung
Aufzugskosten für Erdgeschossmieter
Abrechnung von Betriebskosten
Kündigung wegen Zahlungsverzug
Kostenvorschuß für Schönheitsreparaturen
Berechnung der Kündigungsfrist
Kündigung wegen Eigenbedarf
Minderung bei kleinerer Wohnung
Nebenkosten
Keine starren Fristen bei Schönheitsreparaturen
Schönheitsreparaturen und Endrenovierung
Zwangsräumung, Mitbewohner, Ehegatte

Betriebskosten können nach Vereinbarung im Rahmen der Betriebskostenverordnung unabhängig von der Nutzungsintensität umgelegt werden.

Auch Mieter einer Erdgeschosswohnung müssen bei einer entsprechenden Vereinbarung die Kosten eines Aufzugs anteilig tragen, selbst wenn diese den Aufzug nicht benützen. Betriebskosten, die nicht nach dem Verbrauch abgerechnet werden, können nach einem allgemeinen Maßstab umgelegt werden.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.09.2006, Aktenzeichen VIII ZR 103/06

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