Begründung eines Mietverhältnisses
Beendigung eines Mietverhältnisses
Schönheitsreparaturen/ Renovierungen
Mieterhöhung

Beendigung eines Mietverhältnisses

Ein Mietvertrag kann auf bestimmte oder unbestimmte Zeit abgeschlossen werden. Bei einem Mietverhältnis auf bestimmte Zeit, welches nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, endet dieses mit Ablauf der vereinbarten Zeit, soweit zu diesem Zeitpunkt der Befristungsgrund noch vorliegt. Bei einem Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bedarf es zur Beendigung einer schriftlichen Kündigungserklärung. Weiter sind bestimmte Kündigungsfristen einzuhalten, welche sich bei Wohnraummietverhältnissen für den Vermieter ab einer bestimmten Mietzeit verlängern. Auch muss seitens des Vermieters ein berechtigtes Interesse zur Kündigung vorliegen. Aus wichtigem Grunde kann ein Mietverhältnis fristlos gekündigt werden.