Begründung eines Mietverhältnisses
Zur Begründung eines Mietverhältnisses ist der Abschluss eines Vertrages erforderlich. Dieser bedarf nicht zwingend der Schriftform.
Die Parteien müssen sich jedoch über Mietgegenstand, -zeit, -preis und der Überlassung zum Gebrauch geeinigt haben. Gerade
bei der Begründung eines Mietverhältnisses können Fehler gemacht werden, welche gravierende Auswirkungen für die Zukunft haben. Gerne sind wir
Ihnen bei der Gestaltung Ihres Mietvertrages behilflich.
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