Begründung eines Mietverhältnisses
Beendigung eines Mietverhältnisses
Schönheitsreparaturen/ Renovierungen
Mieterhöhung

Begründung eines Mietverhältnisses

Zur Begründung eines Mietverhältnisses ist der Abschluss eines Vertrages erforderlich. Dieser bedarf nicht zwingend der Schriftform. Die Parteien müssen sich jedoch über Mietgegenstand, -zeit, -preis und der Überlassung zum Gebrauch geeinigt haben. Gerade bei der Begründung eines Mietverhältnisses können Fehler gemacht werden, welche gravierende Auswirkungen für die Zukunft haben. Gerne sind wir Ihnen bei der Gestaltung Ihres Mietvertrages behilflich.