„Weiß-Klausel“ am Mietende unwirksam
Mieterhöhung nach Modernisierung
Wohnfläche und Mietminderung
Unwirksame Endrenovierungklausel
Schönheitsreparaturen
Mieterhöhung und Schönheitsreparaturen
Unwirksamkeit von „Farbwahlklauseln“
Rauchen in Mietwohnungen
Nebenkostenabrechnung
Aufzugskosten für Erdgeschossmieter
Abrechnung von Betriebskosten
Kündigung wegen Zahlungsverzug
Kostenvorschuß für Schönheitsreparaturen
Berechnung der Kündigungsfrist
Kündigung wegen Eigenbedarf
Minderung bei kleinerer Wohnung
Nebenkosten
Keine starren Fristen bei Schönheitsreparaturen
Schönheitsreparaturen und Endrenovierung
Zwangsräumung, Mitbewohner, Ehegatte

Bei der Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum "spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats" ist der Samstag als Werktag mitzuzählen.

Mit Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) vom 27.04.2005, Az.: VIII ZR 206/04 hat dieser nun endgültig die bisher nicht unumstrittene Frage entschieden, dass der Samstag im Mietrecht wie auch im üblichen Sprachgebrauch des Gesetzes im Gegensatz zu Sonn- und Feiertagen als Werktag anzusehen ist, folglich bei der Fristberechnung beachtet werden muss.

Fundstelle: Pressemitteilung des BGH Nr. 65/2005

Alle Angaben ohne Gewähr!