Ermittlungsverfahren
Einstellung des Verfahrens
Hauptverhandlung
Rechtsmittel

Einstellung des Verfahrens

Entgegen weit verbreiteter Ansicht ist das weitestgehende Ziel der Strafverteidigung nicht Ihr Freispruch, sondern bereits die Einstellung des Verfahrens. Gelingt dies Ihrem Verteidiger, so wird Ihnen nicht nur die Verurteilung, sondern auch das gerichtliche Verfahren erspart, das nicht nur belastend wirkt, sondern auch schon "Ihren guten Ruf" in der Öffentlichkeit gefährden kann. Um dieses Ziel zu erreichen wird Ihr Verteidiger versuchen, die Staatsanwaltschaft von der Geeignetheit eines derartigen Verfahrensabschlusses zu überzeugen.