Einstellung des Verfahrens
Entgegen weit verbreiteter Ansicht ist das weitestgehende Ziel der Strafverteidigung nicht Ihr Freispruch, sondern bereits
die Einstellung des Verfahrens. Gelingt dies Ihrem Verteidiger, so wird Ihnen nicht nur die Verurteilung, sondern auch das
gerichtliche Verfahren erspart, das nicht nur belastend wirkt, sondern auch schon "Ihren guten Ruf" in der Öffentlichkeit
gefährden kann. Um dieses Ziel zu erreichen wird Ihr Verteidiger versuchen, die Staatsanwaltschaft von der Geeignetheit eines
derartigen Verfahrensabschlusses zu überzeugen.
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