Elterliche Sorge
Eltern, welche bei der Geburt des Kindes miteinander verheiratet sind, steht die elterliche Sorge gemeinsam zu.
Sind Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, steht ihnen die gemeinsame Sorge nur zu, wenn sie erklären,
die Sorge gemeinsam übernehmen zu wollen (sog. Sorgeerklärung) oder wenn sie einander heiraten.
Ansonsten hat die elterliche Sorge allein die Mutter.
Sollten die Eltern im Scheidungsverfahren keinen besonderen Antrag stellen, verbleibt die elterlich Sorge auch nach der Scheidung
bei beiden Eltern gemeinsam.
Soweit das gemeinsame Kind lediglich bei einem Elternteil lebt, steht dem anderen Elternteil aber auch dem Kind grundsätzlich
ein Umgangsrecht zu.
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