Erbausschlagung
Mit der Erbschaft erwirbt der Erbe nicht nur das mögliche Vermögen des Erblassers, sondern auch die sog. Nachlassverbindlichkeiten,
wie bspw. Schulden des Erblassers.
Dies kann dazu führen, dass der Erbe möglicherweise mehr Passiva als Aktiva erwirbt, somit im Endeffekt nur Schulden übrig
bleiben.
Unter anderem auch aus diesem Grunde besteht für jeden Erben die Möglichkeit die Erbschaft auszuschlagen.
Dies muss jedoch innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis der Erbschaft an sich erfolgen. Dabei ist irrelevant, ob innerhalb
dieser Frist Kenntnisse über die Werthaltigkeit der Erbschaft, also bspw. ob diese verschuldet ist, vorliegen.
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