Erbrecht: Allgemeines
Die Erfahrung im Erbrecht zeigt, dass viele Bürger wesentlich früher verstreben als erwartet. Insbesondere bei einem plötzlichen
Tod fehlt es dann oft an einer erbrechtlichen Vorsorge, so dass die Abkömmlinge oder der Ehegatte ungesichert sind und des
öfteren sogar ausdauernd über des Erbe gestritten wird (mit meist hohen Vermögensverlusten).
Nur mit einer durch ernsthaftes Bemühen erstellten, rechtzeitigen Regelung kann das oft mit großen Mühen erarbeitete Vermögen
langfristig im Sinne des Erblassers für die nächste Generation erhalten bleiben.
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