Erschleichen von BAföG-Leistungen - keine Ordnungswidrigkeit sondern Straftat
In diesen Tagen hat das Bundesbildungsministerium Zahlen bestätigt, nach denen jeder 17. Student oder Schüler in den Jahren
2000 bis 2002 zu Unrecht eine Ausbildungsförderung erhalten hat. Der Staat fordert derzeit Rückzahlungen in Höhe von etwa
250 Millionen Euro und erhebt unabhängig vom Umfang der zu Unrecht bezogenen Leistungen Strafanzeige. Den Ertappten drohen
nicht nur Geldstrafen und Einträge in das Führungszeugnis, sondern auch Nachteile im späteren beruflichen Werdegang.
Vor diesem Hintergrund ist der Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 23.11.2004 von besonderer Bedeutung.
Bislang war von höheren Gerichten noch nicht geklärt, ob die Angabe von unrichtigen oder unvollständigen Tatsachen oder das
Unterlassen der Mitteilung von angabepflichtigen Fakten lediglich eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
(BAföG) oder eine Straftat im Sinne des Strafgesetzes darstellt. Eine Straftat hat wesentlich schwerere Folgen für den Betroffenen
als eine Ordnungswidrigkeit.
Das Bayerische Oberste Landesgericht stellte nun klar, dass das Erschleichen von BAföG-Leistungen keine reine Ordnungswidrigkeit sondern eine Straftat darstellt. Dies begründete das Gericht damit, dass die Regelungen
im Bundesausbildungsförderungsgesetz lediglich falschen Angaben vorbeugen sollen. Bei einer Erschleichung von unberechtigten
BAföG-Leistungen aber verwirkliche sich ein Vermögensschaden durch vorsätzlich falsch gefertigte Angaben. Die mit einem Sozialleistungsbetrug
einhergehende höhere kriminelle Energie würde mit einer Verurteilung wegen einer bloßen Ordnungswidrigkeit nicht ausreichend
geahndet (BayObLG Beschluss vom 23.11.2004 - 1St RR 129/04).
Angesichts der strengen Rechtsprechung empfiehlt es sich, schon frühzeitig anwaltliche Beratung einzuholen. Den Kopf in den
Sand zu stecken und auf einen guten Ausgang zu hoffen ist der falsche Weg. Schwerwiegende strafrechtliche Folgen lassen sich
in einer Vielzahl von Fällen durch eine frühzeitige Intervention vermeiden.
Artikel veröffentlicht im Freisinger Tagblatt vom 11.03.2005
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