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Erschleichen von BAföG-Leistungen - keine Ordnungswidrigkeit sondern Straftat

In diesen Tagen hat das Bundesbildungsministerium Zahlen bestätigt, nach denen jeder 17. Student oder Schüler in den Jahren 2000 bis 2002 zu Unrecht eine Ausbildungsförderung erhalten hat. Der Staat fordert derzeit Rückzahlungen in Höhe von etwa 250 Millionen Euro und erhebt unabhängig vom Umfang der zu Unrecht bezogenen Leistungen Strafanzeige. Den Ertappten drohen nicht nur Geldstrafen und Einträge in das Führungszeugnis, sondern auch Nachteile im späteren beruflichen Werdegang.

Vor diesem Hintergrund ist der Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 23.11.2004 von besonderer Bedeutung. Bislang war von höheren Gerichten noch nicht geklärt, ob die Angabe von unrichtigen oder unvollständigen Tatsachen oder das Unterlassen der Mitteilung von angabepflichtigen Fakten lediglich eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) oder eine Straftat im Sinne des Strafgesetzes darstellt. Eine Straftat hat wesentlich schwerere Folgen für den Betroffenen als eine Ordnungswidrigkeit.

Das Bayerische Oberste Landesgericht stellte nun klar, dass das Erschleichen von BAföG-Leistungen keine reine Ordnungswidrigkeit sondern eine Straftat darstellt. Dies begründete das Gericht damit, dass die Regelungen im Bundesausbildungsförderungsgesetz lediglich falschen Angaben vorbeugen sollen. Bei einer Erschleichung von unberechtigten BAföG-Leistungen aber verwirkliche sich ein Vermögensschaden durch vorsätzlich falsch gefertigte Angaben. Die mit einem Sozialleistungsbetrug einhergehende höhere kriminelle Energie würde mit einer Verurteilung wegen einer bloßen Ordnungswidrigkeit nicht ausreichend geahndet (BayObLG Beschluss vom 23.11.2004 - 1St RR 129/04).

Angesichts der strengen Rechtsprechung empfiehlt es sich, schon frühzeitig anwaltliche Beratung einzuholen. Den Kopf in den Sand zu stecken und auf einen guten Ausgang zu hoffen ist der falsche Weg. Schwerwiegende strafrechtliche Folgen lassen sich in einer Vielzahl von Fällen durch eine frühzeitige Intervention vermeiden.

Artikel veröffentlicht im Freisinger Tagblatt vom 11.03.2005

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