Allgemeines
Familienrecht ist eine lebendige Materie. Verstanden werden hierunter alle Rechtsverhältnisse der Familienmitglieder als solche
untereinander als auch die Beziehungen der Familie oder ihrer Mitglieder nach außen. Neben den klassischen Themen wie z.B.
Eheschließung/Ehe/Ehescheidung oder Unterhalt gehören hierzu somit auch Problematiken aus dem sozial- oder steuerrechtlichen
Bereich.
Gerne sind wir Ihnen beratend, unterstützend oder/und beistehend bei der Regelung ihrer vorbenannten Rechtsverhältnisse behilflich.
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