Scheidung
Unterhalt
Elterliche Sorge
Güterrecht
Versorgungsausgleich
Hausrat und Ehewohnung
Eingetragene Lebenspartnerschaft

Allgemeines

Familienrecht ist eine lebendige Materie. Verstanden werden hierunter alle Rechtsverhältnisse der Familienmitglieder als solche untereinander als auch die Beziehungen der Familie oder ihrer Mitglieder nach außen. Neben den klassischen Themen wie z.B. Eheschließung/Ehe/Ehescheidung oder Unterhalt gehören hierzu somit auch Problematiken aus dem sozial- oder steuerrechtlichen Bereich.

Gerne sind wir Ihnen beratend, unterstützend oder/und beistehend bei der Regelung ihrer vorbenannten Rechtsverhältnisse behilflich.