Betrug durch Abo-Fallen
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Gefährliches Werkzeug bei Diebstahl
Widerruf der Bewährung
Belehrung des Beschuldigten
Keine verdeckten online-Durchsuchungen
Lagerung von Betäubungsmitteln in der Wohnung
Zurückstellung der Strafvollstreckung
Anspruch auf Pflichtverteidigung
Psychische Beihilfe
Besitz von Betäubungsmitteln
Unzulässiger Zwang bei Absprachen
Erschleichen von BAföG Leistungen
Autofahrt nach Cannabiskonsum
Schwerer Raub
Wirkstoffgehalt von Betäubungsmitteln
Fluchtgefahr bei Ausländern
Angabe der Tatdaten im Haftbefehl
Unverhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft

Fluchtgefahr bei Ausländern

Das OLG Dresden hat in seinem Beschluss vom 24.02.2005, Az.: 1 Ws 29/05) hat die bestehende Rechtsprechung zur Fluchtgefahr von Ausländern aufgegriffen und ausgeführt, dass die Besorgnis, der Beschuldigte werde sich dem Verfahren entziehen, auf konkrete Umstände gestützt werden muss. Allein allgemeine Erwägungen reichen zur Annahme einer Fluchtgefahr nicht aus.

Nicht ausreichend wurde vom OLG Dresden erachtet, dass der Beschuldigte im zugrunde liegenden Fall seinen Lebensmittelpunkt im Ausland hatte. Der Beschuldigte lebte unter einer den Behörden bekannten Adresse in Deutschland. Auch die Straferwartung wurde für den geständigen und nicht vorbestraften Beschuldigten nicht als Anreiz zur Flucht gewertet.

(Fundstelle StV 05, 224)

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