Fluggastrechte nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004
Geschäftsleute und Urlauber trifft es gleichermaßen: lange Wartezeiten auf dem Flughafen. Flüge verspäten sich, sind überbucht
oder werden annulliert. Oft wird dies von den Passagieren klaglos hingenommen. Doch die Europäische Union hat die Rechte der Fluggäste gestärkt und gewährt den Passagieren je nach
Ausmaß der Beeinträchtigung Ansprüche auf Unterstützungs-, Betreuungsleistungen und Ausgleichszahlungen. Diese Rechte gelten
unabhängig davon, ob es sich bei dem Flug um einen Linien-, Pauschal- oder Billigflug handelt. Voraussetzung ist nur, dass
der Flug in einem EU-Land beginnt oder von einer EU-Fluggesellschaft gestartet wird, deren Ziel in einem EU-Land liegt.
Wir helfen Ihnen gerne Ihre Rechte gegenüber den Fluggesellschaften geltend zu machen.
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