Immobilienbewertung im Pflichtteilsrecht
Pflichtteil und Lebensversicherung
Grundstücksschenkung mit Rückforderungsvorbehalt
Schenkung unter Anrechnung auf den Erbteil
Anfechtung der Erbschaftsannahme
Ergänzung des Pflichtteils, Stiftung
Überprüfung einer Pflichtteilsentziehung
Anfechtung einer Erbausschlagung

Eine Grundstücksschenkung mit Rückforderungsvorbehalt im Insolvenzfall beinhaltet keine Insolvenzgläubigerbenachteiligung

Mit Beschluss des Bundesgerichtshof (BGH) vom 13.03.2008 (Az.: IX ZB 39/05) stellt dieser fest, dass ein Grundstücksschenkungsvertrag, in welchem zugleich ein durch Vormerkung gesicherter Rückübertragungsanspruch u.a. für den Fall der Insolvenz vereinbart wurde, im Insolvenzverfahren des Begünstigten mangels objektiver Gläubigerbenachteiligung nicht anfechtbar ist.

Der BGH führt in seiner Entscheidung aus, dass eine Gläubigeranfechtung etwa nur dann in Betracht käme, wenn dem späteren Insolvenzschuldner gezielt für den Fall der Insolvenz Vermögensnachteile auferlegt werden, welche über die gesetzlichen Folgen hinausgehen und nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten sind. Auf eine Schenkung zum Vorteil des Schuldners sind die Grundsätze der Gläubigeranfechtung dagegen nicht anfechtbar. Entscheidend im streitgegenständlichen Fall ist, dass der Grundbesitz niemals einem unbeschränkten Zugriff der Gläubiger ausgesetzt war.

Fundstelle: Entscheidung des BGH vom 13.3.2008, Az.: IX ZB 39/05 (www.bundesgerichtshof.de)

Alle Angaben ohne Gewähr!