Auffahrunfall
Verkehrsunfall, was tun?
Neuer Bußgeldkatalog
Unfallflucht
Teure Urlaubsgrüße?
Handynutzung im Straßenverkehr
Der Dauerbrenner: Auffahrunfälle
Änderungen verkehrsrechtlicher Vorschriften
Gurtpflicht und Handyverbot bei kurzem Anhalten
Radfahren in betrunkenem Zustand
Ablesen des Handys während der Fahrt
Reparaturkostenerstattung
Überschreitung der Geschwindigkeit um 46 %
Nutzungsausfall
Fahren nach Cannabiskonsum

Die Gurtpflicht und das Handyverbot entfällt auch nicht bei einem kurzen verkehrsbedingten Anhalten.

Bereits der Bundesgerichtshof urteilte im Jahr 2000 dahingehend, dass die Gurtpflicht wegen der Fortdauer der Gefahr im Straßenverkehr auch bei einem verkehrsbedingten kurzen Anhalten nicht entfällt. Das OLG Celle griff nun dieses Urteil auf und verschärfte die Interpretation der gesetzlichen Vorschriften dahingehend, dass auch bei einem kurzen Halt an einer roten Ampel sowohl die Gurtpflicht als auch das Handyverbot weiter andauert. Die Gefahr der Ablenkung vom Geschehen im Straßenverkehr durch das freihändige Telefonieren wird nach Ansicht des OLG Celle auch bei einem kurzen Anhalten an einer roten Ampel nicht beseitigt. Das Handyverbot gilt nur dann nicht, wenn das Fahrzeug steht und der Motor abgeschaltet ist.

(OLG Celle, Beschluss vom 24.11.2005, Az.: 211 Ss 111/05)

Alle Angaben ohne Gewähr!