Hauptverhandlung und Zeugenaussagen
Gerichtsverfahren sind in der Regel öffentlich und für Sie als Opfer besonders belastend. Aber auch in einem Gerichtsverfahren
sind Sie nicht ohne Rechte. Wenn besonders belastende Einzelheiten Thema Ihrer Zeugenaussage sind, kann das Gericht auf Antrag
die Öffentlichkeit ausschließen. Unter Umständen kann Ihre Zeugenaussage auch in Abwesenheit des Angeklagten erfolgen.
Auf Antrag schließlich muss Ihnen das Gericht den Ausgang des Verfahrens mitteilen. Nach Ihrer Zeugenaussage können Sie aber
auch dem restlichen Verfahren beiwohnen. Dies gilt sogar in Verfahren gegen Jugendliche: hier ist die Öffentlichkeit zwar ausgeschlossen, doch können Sie als Opfer der weiteren
Verhandlung folgen.
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