Betrug durch Abo-Fallen
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Gefährliches Werkzeug bei Diebstahl
Widerruf der Bewährung
Belehrung des Beschuldigten
Keine verdeckten online-Durchsuchungen
Lagerung von Betäubungsmitteln in der Wohnung
Zurückstellung der Strafvollstreckung
Anspruch auf Pflichtverteidigung
Psychische Beihilfe
Besitz von Betäubungsmitteln
Unzulässiger Zwang bei Absprachen
Erschleichen von BAföG Leistungen
Autofahrt nach Cannabiskonsum
Schwerer Raub
Wirkstoffgehalt von Betäubungsmitteln
Fluchtgefahr bei Ausländern
Angabe der Tatdaten im Haftbefehl
Unverhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft

Heimliche online-Durchsuchungen von Computern sind unzulässig.

Der Bundesgerichtshof hat es untersagt, im Rahmen von Ermittlungsverfahren heimlich die vom Beschuldigten verwendeten Computer, insbesondere die auf der Festplatte und im Arbeitsspeicher abgelegten Dateien heimlich durch Installation eines speziellen Programms zu durchsuchen. Eine Anordnung einer verdeckten Untersuchung findet in der Strafprozessordnung bislang keine Grundlage. Das vom Gesetzgeber vorgesehene Bild einer rechtmäßigen Durchsuchung ist vielmehr dadurch geprägt, dass die Ermittlungsbeamten am Ort der Durchsuchung anwesend sind und die Ermittlungen offenlegen. Verdeckte online-Untersuchungen verletzen das Recht des Beschuldigten auf informationelle Selbstbestimmung.

(BGH, Beschluss vom 31.01.2007, Aktenzeichen StB 18/06)

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