Mieterhöhung
Künftige Änderungen der Miethöhe können die Parteien schon bei Vertragsschluss als Staffel- oder Indexmiete vereinbaren. Auch
steht dem Vermieter zu, eine Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete zu verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt,
in dem die Erhöhung eintreten soll seit 15 Monaten unverändert ist. Dabei gilt jedoch grundsätzlich eine Maximalerhöhung um
20 % innerhalb von drei Jahren. Treten Sie an uns heran und lassen Sie sich fachlich kompetent bei der Gestaltung einer Mieterhöhung
oder Überprüfung einer solchen beraten.
|