Allgemeines
Mit Wirkung ab dem 1.9.2001 hat sich das bis dahin gültige Mietrecht zum Teil gravierend geändert. Hieraus ergeben sich insbesondere
bei vor diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Mietverträgen häufig Rechtsprobleme. Gerne sind wir Ihnen bei der Überprüfung Ihres
"alten Mietvertrages" bezüglich des neuen Mietrechts behilflich. Selbstverständlich wird vom Gesetzgeber unter den Regelungen
zum Mietrecht in den §§ 535 bis 580a BGB nicht nur das Wohnraummietrecht behandelt, sondern auch das über den Gewerberaum
sowie "anderer Sachen" (wie Grundstücke, Schiffe, etc.). Aufgrund des Schwerpunktes im BGB erlauben auch wir uns im Folgenden
primär das Wohnraummietrecht zu behandeln.
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