Nebenklage
In einer ganzen Reihe von Delikten sind Sie nicht auf Stellung einer Strafanzeige oder eines Strafantrags beschränkt. Wenn
der Täter zur Tatzeit mindestens 18 Jahre alt gewesen ist, können Sie als Opfer aktiv als Verfahrensbeteilgter mitwirken.
Ein Anwalt kann für Sie dem ganzen Verfahren beiwohnen um Ihre Rechte zu wahren. Als Nebenkläger/in können Sie auch selbst
Fragen stellen und Erklärungen abgeben. Gegen ein Urteil können Sie sogar Rechtsmittel einlegen, wenn der Angeklagte Ihrer
Auffassung nach zu Unrecht freigesprochen wurde oder das Gericht die Anklage der Staatsanwaltschaft nicht zulassen möchte.
Schadensersatz und Schmerzensgeld
Grundsätzlich steht Ihnen als Opfer der Zivilprozess zur Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen offen.
Aber auch in einem Strafprozess kann unter bestimmten Voraussetzungen ein solcher Anspruch gestellt werden. Mit einem solchen
Verfahren kann entweder Ihr Anspruch vollständig verbeschieden, oder aber eine wesentliche Grundlage für einen nachfolgenden
Zivilprozeß gelegt werden. Ein langer Zivilprozess kann auf diese Weise unter Umständen wesentlich abgekürzt werden.
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