„Weiß-Klausel“ am Mietende unwirksam
Mieterhöhung nach Modernisierung
Wohnfläche und Mietminderung
Unwirksame Endrenovierungklausel
Schönheitsreparaturen
Mieterhöhung und Schönheitsreparaturen
Unwirksamkeit von „Farbwahlklauseln“
Rauchen in Mietwohnungen
Nebenkostenabrechnung
Aufzugskosten für Erdgeschossmieter
Abrechnung von Betriebskosten
Kündigung wegen Zahlungsverzug
Kostenvorschuß für Schönheitsreparaturen
Berechnung der Kündigungsfrist
Kündigung wegen Eigenbedarf
Minderung bei kleinerer Wohnung
Nebenkosten
Keine starren Fristen bei Schönheitsreparaturen
Schönheitsreparaturen und Endrenovierung
Zwangsräumung, Mitbewohner, Ehegatte

Änderung der Rechtssprechung zur Nachzahlungspflicht bei zu gering vereinbarten Betriebskostenvorauszahlungen

Entgegen der bisherigen überwiegenden Rechtsprechung können Vermieter nun auch Nebenkostennachzahlungen vom Mieter verlangen, wenn die vereinbarten Vorauszahlungen die Nachzahlung „nicht nur geringfügig, sondern auch deutlich unterschreiten“.

Der Bundesgerichtshof weist in seinem Urteil vom 11.02.2004, Az.: VIII ZR 195/03 darauf hin, dass zwischen den Mietparteien grundsätzlich vereinbart werden kann, dass die Nebenkosten zusätzlich zur Kaltmiete vom Mieter zu übernehmen sind (§ 556 I 1 BGB). Ob auf diese Betriebskosten überhaupt Vorauszahlungen geleistet werden müssen, kann ebenfalls individuell vereinbart werden. Wenn aber auf Vorauszahlungen gänzlich verzichtet werden kann, zieht auch die Vereinbarung zu nierdrig angesetzter Vorauszahlungen keine Konsequenzen nach sich.

Etwas anderes soll nur gelten, wenn der Vermieter z.B ein Ausreichen der Vorauszahlungen zugesichert hat.

Fundstelle: NJW 2004, 1102

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