Mehr Unterhalt für die Ex-Frau!
Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2011
Alle Angaben ohne Gewähr!
Elterliche Sorge für unverheiratete Väter
Mindestunterhalt bei Betreuung nichtehelicher Kinder
Gleichbehandlung von Unterhaltsansprüchen aus 1. und 2. Ehe
Kindergartenkosten nun voller Mehrbedarf
Verpflichtung zur Erwerbstätigkeit
"Freisinger Empfehlungen“
Vaterschaftsfeststellung
Neues Unterhaltsrecht ab 01.01.2008
Heimlicher Vaterschaftstest unzulässig
Unterhalt bei abwechselnder Betreuung eines Kindes
Vermögen der Kinder beim Elternunterhalt
Im Einzelfall längerer Unterhalt für unverheiratete Mütter
Kindergeldanrechnung bei Unterhalt volljähriger Kinder

Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2011

Mit der zum 01.01.2011 gültigen, neuen Düsseldorfer Tabelle wird u.a. notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt) wird für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, von EUR 900,00 auf EUR 950,00 erhöht. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete bleibt es bei dem bisherigen Betrag von EUR 770,00. Auch bei anderen Selbstbehalten, z.B. der bei Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten, kommt es teilweise zu Erhöhungen. Die in der Düsseldorfer Tabelle 2011 genannten Unterhaltsbeträge an sich bleiben im Vergleich zur Düsseldorfer Tabelle 2010 dagegen unverändert. Die neue (aber auch die vorherige) "Düsseldorfer Tabelle" kann auf der Internetseite des OLG Düsseldorf (externer Linkwww.olg-duesseldorf.nrw.de) eingesehen werden.