Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2011
Mit der zum 01.01.2011 gültigen, neuen Düsseldorfer Tabelle wird u.a. notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt) wird für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind,
von EUR 900,00 auf EUR 950,00 erhöht. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete bleibt es bei dem bisherigen Betrag
von EUR 770,00. Auch bei anderen Selbstbehalten, z.B. der bei Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten, kommt es teilweise
zu Erhöhungen. Die in der Düsseldorfer Tabelle 2011 genannten Unterhaltsbeträge an sich bleiben im Vergleich zur Düsseldorfer Tabelle 2010
dagegen unverändert. Die neue (aber auch die vorherige) "Düsseldorfer Tabelle" kann auf der Internetseite des OLG Düsseldorf ( www.olg-duesseldorf.nrw.de) eingesehen werden.
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