Am 1. Februar 2009 tritt der neue Bußgeldkatalog mit deutlich erhöhten Bußgeldern in Kraft.
Im Bundesgesetzblatt I Nr. 1, Seite 9, ausgegeben am 8. Januar 2009, ist die neue Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung mit deutlich erhöhten
Regelsätzen verkündet worden. Die Verordnung tritt am 1. Februar 2009 in Kraft.
Vor allem „Raser“ und „Drängler“ müssen mit deutlich erhöhten Bußgeldern rechnen. Bei einer überhöhten Geschwindigkeit innerhalb
geschlossener Ortschaften können Bußgelder bis zu € 760,00 verhängt werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften drohen Bußgelder
bis zu € 600,00. Wer zum vorausfahrenden Pkw nicht genügend Abstand hält riskiert abhängig von Geschwindigkeit und Anstand
ein Bußgeld in Höhe von bis zu € 400,00.
Auf seiner homepage weist das Bundesverkehrsministerium detailliert auf die Änderungen hin.
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