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Am 1. Februar 2009 tritt der neue Bußgeldkatalog mit deutlich erhöhten Bußgeldern in Kraft.

Im externer LinkBundesgesetzblatt I Nr. 1, Seite 9, ausgegeben am 8. Januar 2009, ist die neue Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung mit deutlich erhöhten Regelsätzen verkündet worden. Die Verordnung tritt am 1. Februar 2009 in Kraft.

Vor allem „Raser“ und „Drängler“ müssen mit deutlich erhöhten Bußgeldern rechnen. Bei einer überhöhten Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften können Bußgelder bis zu € 760,00 verhängt werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften drohen Bußgelder bis zu € 600,00. Wer zum vorausfahrenden Pkw nicht genügend Abstand hält riskiert abhängig von Geschwindigkeit und Anstand ein Bußgeld in Höhe von bis zu € 400,00.

Auf seiner homepage weist das externer LinkBundesverkehrsministerium detailliert auf die Änderungen hin.