Der Deutsche Bundstag hat im November 2007 entschieden, dass ab dem 01.01.2008 ein neues Unterhaltsrecht gilt.
Von dem neuen Recht profitieren in erster Linie die Kinder, da diese in Zukunft bei einem so genannten Mangelfall, also dann,
wenn der Unterhaltspflichtige nicht genügend Geld für alle Unterhaltsberechtigten hat, an erster Stelle der Berechtigten stehen.
Weiter werden Mütter und Väter bei der Dauer des so genannten Betreuungsunterhalts nun gleich gestellt, unabhängig davon,
ob sie miteinander verheiratet waren oder nicht. Im Übrigen wird die nacheheliche Eigenverantwortlichkeit gestärkt, sodass
der nacheheliche Unterhalt zeitlich und der Höhe nach beschränkt werden kann, wenn keine ehebedingten Nachteile fortwirken.
Detailierte Ausführungen und Beispiele finden sich in der Pressemitteilung des Bundesministerium der Justiz vom 09.11.2007,
veröffentlicht auf dessen Internetseite.
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