Mehr Unterhalt für die Ex-Frau!
Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2011
Alle Angaben ohne Gewähr!
Elterliche Sorge für unverheiratete Väter
Mindestunterhalt bei Betreuung nichtehelicher Kinder
Gleichbehandlung von Unterhaltsansprüchen aus 1. und 2. Ehe
Kindergartenkosten nun voller Mehrbedarf
Verpflichtung zur Erwerbstätigkeit
"Freisinger Empfehlungen“
Vaterschaftsfeststellung
Neues Unterhaltsrecht ab 01.01.2008
Heimlicher Vaterschaftstest unzulässig
Unterhalt bei abwechselnder Betreuung eines Kindes
Vermögen der Kinder beim Elternunterhalt
Im Einzelfall längerer Unterhalt für unverheiratete Mütter
Kindergeldanrechnung bei Unterhalt volljähriger Kinder

Der Deutsche Bundstag hat im November 2007 entschieden, dass ab dem 01.01.2008 ein neues Unterhaltsrecht gilt.

Von dem neuen Recht profitieren in erster Linie die Kinder, da diese in Zukunft bei einem so genannten Mangelfall, also dann, wenn der Unterhaltspflichtige nicht genügend Geld für alle Unterhaltsberechtigten hat, an erster Stelle der Berechtigten stehen. Weiter werden Mütter und Väter bei der Dauer des so genannten Betreuungsunterhalts nun gleich gestellt, unabhängig davon, ob sie miteinander verheiratet waren oder nicht. Im Übrigen wird die nacheheliche Eigenverantwortlichkeit gestärkt, sodass der nacheheliche Unterhalt zeitlich und der Höhe nach beschränkt werden kann, wenn keine ehebedingten Nachteile fortwirken.

Detailierte Ausführungen und Beispiele finden sich in der Pressemitteilung des Bundesministerium der Justiz vom 09.11.2007, veröffentlicht auf dessen externer LinkInternetseite.

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