Annullierung des Flugs
Nichtbeförderung
Verspätung von Flügen

Nichtbeförderung, z.B. bei Überbuchung

Die Überbuchung von Flügen mit bis zu 10 % der Flugkapazität ist gängige Branchenpraxis. Die europäische Fluggastverordnung legalisiert diese Praxis nicht, gibt dem Fluggast aber das Recht, auch dann eine Ausgleichszahlung zu verlangen, wenn ihm kein nachweisbarer Schaden durch die Nichtbeförderung entstanden ist.