Pflichtteilsrecht
Durch Testament kann ein gesetzlicher Erbe von der Erbfolge ausgeschlossen werden.
Nahen Angehörigen (wie Kinder, Enkel oder Eltern) und dem Ehegatten steht nach dem Gesetz, wären sie ohne Testament gesetzlicher
Erbe geworden, jedoch eine Mindestbeteiligung am Nachlass zu, das sog. Pflichtteilsrecht.
Die Höhe des Pflichtteils besteht in der Höhe des Wertes des gesetzlichen Erbteils (hätte letztbenannter bestanden).
Der Wert des Nachlasses, welcher zu Ermittlung der Pflichtteilshöhe zugrunde zu legen ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen
vom tatsächlichen Nachlasswert (nach oben) abweichen (um zu vermeiden, dass vom Erblasser sein Nachlass bewusst zur Benachteiligung
der Pflichtteilsberechtigten reduziert wird).
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