Erbfolge
Testament
Pflichtteilsrecht
Erbausschlagung

Pflichtteilsrecht

Durch Testament kann ein gesetzlicher Erbe von der Erbfolge ausgeschlossen werden.

Nahen Angehörigen (wie Kinder, Enkel oder Eltern) und dem Ehegatten steht nach dem Gesetz, wären sie ohne Testament gesetzlicher Erbe geworden, jedoch eine Mindestbeteiligung am Nachlass zu, das sog. Pflichtteilsrecht.

Die Höhe des Pflichtteils besteht in der Höhe des Wertes des gesetzlichen Erbteils (hätte letztbenannter bestanden).

Der Wert des Nachlasses, welcher zu Ermittlung der Pflichtteilshöhe zugrunde zu legen ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen vom tatsächlichen Nachlasswert (nach oben) abweichen (um zu vermeiden, dass vom Erblasser sein Nachlass bewusst zur Benachteiligung der Pflichtteilsberechtigten reduziert wird).