Strafanzeige und Strafantrag
Der erste Schritt der aktiven Wahrnehmung Ihrer Rechte ist die Strafanzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft. Die
Behörden sind nach Eingang Ihrer Strafanzeige verpflichtet, den Vorwürfen nachzugehen. In geeigneten Fällen wird sodann ein
Ermittlungs- und Strafverfahren eingeleitet. Nach Stellung der Strafanzeige haben Sie keinen Einfluss mehr über den Fortgang
des Verfahrens. Bei bestimmten Fällen und Straftaten hat der Gesetzgeber aber vorgesehen, dass sie durch Rücknahme des Strafantrags
auch bewirken können, dass das Ermittlungsverfahren wieder eingestellt wird. Dies ist insbesondere bei Hausfriedensbruch,
Körperverletzung oder Beleidigung der Fall. Nur wenn die Staatsanwaltschaft das "besondere Öffentliche Interesse an der Strafverfolgung"
bejaht, wird das Verfahren dennoch fortgesetzt werden.
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