Testament
Die gesetzliche Erbfolge kann durch bewusst formulierten Willen des Verstorbenen (=Erblasser) ganz oder teilweise ausgeschaltet
werden.
Das Testament muss eine bestimmte Form berücksichtigen und ist grds. jederzeit frei widerruflich.
Eine Sonderform ist das sog. gemeinschaftliche Testament unter Ehegatten (auch Berliner Testament). Hierin können bestimmte
Regelungen getroffen werden, welche nach dem Tod des erstverstorbenen Ehegatten vom überlebenden Ehegatten nicht mehr geändert
werden können.
|