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Teure Urlaubsgrüße?

In Bayern stehen die Sommerferien bevor und eine Vielzahl von Urlaubern zieht es mit dem Auto ins Ausland. Doch wer kennt schon die vielen unterschiedlichen Verkehrsvorschriften in Europa? Was passiert nach einem Verkehrsverstoß im Ausland? Muss man zahlen oder kann man sobald man nach dem Urlaub wieder zu Hause ist das „Knöllchen“ getrost „vergessen“?

Bereits im Februar 2005 hatten sich die Justizminister der EU auf einen „Rahmenbeschluss zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldsanktionen“ geeinigt. Hinter diesem langen Namen verbirgt sich eine Regelung, nach der ein Bußgeldbescheid international auf EU-Ebene ab einer Mindesthöhe von € 70,00 verfolgt werden kann. Sollte also ein Urlauber in Italien die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit um 20km/h überschritten haben, wäre eine Verfolgung des fälligen Bußgelds von mindestens € 137,55 auch in Deutschland möglich. Dieser Rahmenbeschluss wurde jedoch noch nicht in deutsches Recht umgesetzt, sodass noch die alte Rechtslage gilt:

In der Regel wird man bei Verkehrsordnungswidrigkeiten im Ausland direkt zur Kasse gebeten. Sollte dies nicht der Fall sein, ist derzeit die Gefahr gering in Deutschland noch belangt zu werden. Bis auf Österreich gilt, dass die Bußgeldbescheide derzeit noch nicht nach Deutschland verfolgt werden können. Gleichwohl besteht kein Grund zur Entwarnung. In dem bevorstehenden neuen Gesetz gibt es kein ausdrückliches Rückwirkungsverbot. Dies bedeutet, dass heute begangene Verstöße auch nachträglich noch geahndet werden können. Unabhängig davon besteht bereits jetzt die Gefahr, dass bei einer Rückkehr ins damalige Urlaubsland Zwangsmaßnahmen angewendet werden.

Veröffentlicht im Forum vom 28.07.2007

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