Betrug durch Abo-Fallen
Alle Angaben ohne Gewähr
Gefährliches Werkzeug bei Diebstahl
Widerruf der Bewährung
Belehrung des Beschuldigten
Keine verdeckten online-Durchsuchungen
Lagerung von Betäubungsmitteln in der Wohnung
Zurückstellung der Strafvollstreckung
Anspruch auf Pflichtverteidigung
Psychische Beihilfe
Besitz von Betäubungsmitteln
Unzulässiger Zwang bei Absprachen
Erschleichen von BAföG Leistungen
Autofahrt nach Cannabiskonsum
Schwerer Raub
Wirkstoffgehalt von Betäubungsmitteln
Fluchtgefahr bei Ausländern
Angabe der Tatdaten im Haftbefehl
Unverhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft

Unverhältnismäßigkeit der Untersuchungshaft bei "Ruhen" des Ermittlungsverfahrens

Wenn seit dem Erlaß des Haftbefehls nicht erkennbar ist, dass das Ermittlungsverfahren zügig betrieben wird, insbesondere keine Ermittlungstätigkeiten vorgenommen, Beweise erhoben oder ausgewertet werden, kann dies nach einem Beschluss des OLG Schleswig die Aufhebung des Haftbefehls erzwingen. Die Untersuchungshaft verstößt dann gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, auch wenn die Untersuchungshaft noch nicht 6 Monate andauert.

Beschluss des OLG Schleswig vom 26.07.2004, StV 2005,140

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