Verkehrsordnungswidrigkeiten
Im Bußgeldkatalog sind nahezu lückenlos die Verkehrsdelikte aufgezählt, die im Straßenverkehr vorkommen können. Eine Ordnungswidrigkeit
kann ein Bußgeld, ein Fahrverbot sowie Punkte in Flensburg zur Folge haben. Aber auch im Bußgeldverfahren haben Sie Rechte,
von denen Sie Gebrauch machen können und auch Gebrauch machen sollten.
Wird gegen Sie der Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit erhoben, müssen Sie als Beschuldigter gehört werden. Meist erfolgt
dies durch Übersendung eines Fragebogens oder mit Vorladung auf die Polizeiinspektion. Beidem müssen Sie nicht Folge leisten.
Sie können auch von Ihrem Recht, die Aussage zu verweigern, Gebrauch machen und auf Ihren Rechtsanwalt verweisen.
Ergeht ein Bußgeldbescheid, kann gegen diesen Einspruch eingelegt und die Angelegenheit dem Gericht zur unabhängigen Überprüfung
vorgelegt werden. Spätestens hier ist eine anwaltliche Beratung und Vertretung dringend anzuraten.
|