Verkehrsunfälle
Bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen geht es in erster Linie um Schmerzensgeld und um Schadensersatz.
Verstöße gegen Straßenverkehrsvorschriften oder Strafgesetze (z.B. Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit oder Trunkenheit
am Steuer) fallen nicht in diesen Bereich. Hierzu finden Sie Informationen auf unseren Internetseiten zum Thema Verkehrsordnungswidrigkeiten
und Strafrecht.
Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche sind in verschiedenen Gesetzen geregelt. Die Frage, ob ein solcher Anspruch besteht,
wird erheblich vom Unfallgeschehen und dessen Analyse beeinflusst. Lassen Sie sich daher nicht zu vorschnellen Erklärungen
am Unfallort hinreißen.
Ein Verkehrsunfall bedeutet nicht, dass automatisch mit einem Prozeß zu rechnen ist. Schließlich wird der Unfallschaden über
die Haftpflichtversicherung reguliert. In der überwiegenden Zahl von Fällen wird sich daher ein Zivilprozeß vermeiden lassen.
Sollte die Haftpflichtversicherung den Ersatz des Schadens in unklaren Fällen verweigern, bedarf es einer genauen Analyse
der Erfolgsaussichten einer Klage. Auf diese Weise können unnötige Kosten vermieden werden.
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