Verspätung von Flügen
Ist absehbar, dass sich der Flug abhängig von der zurückzulegenden Flugstrecke um mindestens zwei, drei bzw. vier Stunden
verspätet, hat die Fluggesellschaft Unterstützungs- und Betreuungsleistungen zu erbringen. Ist der Flug erst am nächsten Tag
möglich, müssen die Unterbringung in einem Hotel und die Fahrt dorthin kostenlos angeboten werden. Ab einer Verspätung von fünf Stunden kann der
Fluggast die Erstattung des Flugpreises und gegebenenfalls den kostenlosen Rückflug zum Abflugort verlangen.
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