Annullierung des Flugs
Nichtbeförderung
Verspätung von Flügen

Verspätung von Flügen

Ist absehbar, dass sich der Flug abhängig von der zurückzulegenden Flugstrecke um mindestens zwei, drei bzw. vier Stunden verspätet, hat die Fluggesellschaft Unterstützungs- und Betreuungsleistungen zu erbringen. Ist der Flug erst am nächsten Tag möglich, müssen die Unterbringung in einem Hotel und die Fahrt dorthin kostenlos angeboten werden. Ab einer Verspätung von fünf Stunden kann der Fluggast die Erstattung des Flugpreises und gegebenenfalls den kostenlosen Rückflug zum Abflugort verlangen.