„Weiß-Klausel“ am Mietende unwirksam
Mieterhöhung nach Modernisierung
Wohnfläche und Mietminderung
Unwirksame Endrenovierungklausel
Schönheitsreparaturen
Mieterhöhung und Schönheitsreparaturen
Unwirksamkeit von „Farbwahlklauseln“
Rauchen in Mietwohnungen
Nebenkostenabrechnung
Aufzugskosten für Erdgeschossmieter
Abrechnung von Betriebskosten
Kündigung wegen Zahlungsverzug
Kostenvorschuß für Schönheitsreparaturen
Berechnung der Kündigungsfrist
Kündigung wegen Eigenbedarf
Minderung bei kleinerer Wohnung
Nebenkosten
Keine starren Fristen bei Schönheitsreparaturen
Schönheitsreparaturen und Endrenovierung
Zwangsräumung, Mitbewohner, Ehegatte

Voraussetzung für die Zwangsräumung beider Eheleute aus einer Mietwohnung ist, auch wenn lediglich ein Ehegatte den Mietvertrag abgeschlosssen hat, dass auch ein Räumungstitel (Urteil) gegen den anderen Ehegatten vorliegt.

Aus dem Gebot der ehelichen Lebensgemeinschaft folgt die Pflicht der Ehegatten, sich gegenseitig die Benutzung der ehelichen Wohnung zu gestatten. Damit sind beide Ehegatten gleichberechtigte Mitbesitzer der ehelichen Wohnung, unabhängig davon ob auch beide den Mietvertrag abgeschlossen haben. Liegt gegen den den Mietvertrag nicht mit abgeschlossenen Ehegatten kein Räumungsurteil vor, kann dieser gleichwohl in der Wohnung verbleiben.

Dies bestätigte nun der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Beschluss vom 25.06.2004, Az.: IXa ZB 29/04 und nimmt damit höchstrichterlich Stellung zu einem bis dato umstrittenen Rechtsproblem.

Fundstelle: FamRZ 2004, 1555

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