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Rechtsanwälte Partnerschaft

Strafverteidigung ist ein ständiger Kampf um die Rechte des Beschuldigten

Als Beschuldigter einer Straftat haben Sie das Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistands eines Verteidigers zu bedienen. Oftmals kennen Beschuldigte ihre Rechte nicht und wissen diese in der besonderen Drucksituation des Ermittlungs- und Strafverfahrens nicht durchzusetzen. Ihr Strafverteidiger wird darauf achten, dass Ihre Rechte und der Grundsatz des fairen Verfahrens gewahrt bleiben.

Wir beraten und helfen Ihnen gerne.

 

Schätzung von Rauschgiftmengen und deren Wirkstoffgehalt

Administrator 04.01.2018
Strafrecht >> Betäubungsmittel

Das Gewicht einer Straftat und die Schuld des Täters werden durch den Wirkstoffgehalt und die Wirkstoffmenge der gehandelten Droge maßgeblich bestimmt. Hierzu muss das Gericht besondere Feststellungen treffen. Sind keine konkreten Zahlen bekannt, weil zum Beispiel das Betäubungsmittel nicht sichergestellt werden konnte oder kein Gutachten über den Wirkstoffgehalt eingeholt wurde, greifen Gerichte gerne zur Schätzung. Um sicherzustellen, dass solche Schätzungen nicht frei nach dem Motto "Pi mal Daumen" erfolgen und um entsprechende Ausuferungen bei den Tatgerichten zu vermeiden, hat das OLG Hamm sehr eindeutig Stellung bezogen. Demnach reicht es für eine Verurteilung nicht aus, wenn das Gericht in seinem Urteil ausführt, dass der Kofferraum eines bestimmten Autos mit dem Betäubungsmittel "fast gänzlich ausgefüllt" gewesen ist. Das OLG beanstandet, dass aufgrund fehlender Feststellungen zur Verdichtung des Pflanzenmaterials keinerlei Basis für eine wirksame Schätzung vorgelegen hat. Ebensowenig reicht es aus, wenn das Gericht ausführt, dass das in dem Gerichtsbezirk gehandelte Marihuana "in aller Regel einen Wirkstoffgehalt von 10 % enthält". Vielmehr muss das Gericht die Grundlagen seiner Erkenntnis ausdrücklich darlegen.

OLG Hamm, Beschluss vom 05.01.2016, Az.: 1 RVs 096/15

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