Bierwisch & Kistler

Rechtsanwälte Partnerschaft

Güterrecht

Das Güterrecht regelt die vermögensrechtlichen Beziehungen des Ehegatten ab dem Zeitpunkt der Eheschließung. Dabei wird unterschieden zwischen den drei Güterständen Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung und Gütergemeinschaft.

Haben die Ehegatten durch Ehevertrag nichts anderes vereinbart, leben sie im Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

Die Vereinbarung eines anderen Güterstandes ist jederzeit, auch noch nach Eheschließung, möglich.