Bierwisch & Kistler

Rechtsanwälte Partnerschaft

Unterhalt

Der Unterhaltsanspruch in Familiensachen umfasst nicht nur den Unterhaltsanspruch der Kinder gegen ihre Eltern oder die durch die Ehe bedingten Unterhaltspflichten, sondern auch Ansprüche bspw. der Eltern gegenüber ihren Kindern oder der Mutter oder des Vaters eines nichtehelichen Kindes gegenüber dem Erzeuger.

Der Unterhaltsanspruch des Kindes gegenüber den Eltern richtet sich dabei meist nach der sog. Düsseldorfer Tabelle, welche nach Einkommensgruppen des Unterhaltsverpflichteten und nach Altersstufen der Kinder unterteilt ist.

Die durch die Ehe begründete Unterhaltspflicht (zwischen den Ehepartnern) ist, abhängig vom Verhältnis zwischen den Partnern, unterteilt in den Familien-, Trennungs- oder nachehelichen Unterhalt.