Bierwisch & Kistler

Rechtsanwälte Partnerschaft

Hauptverhandlung

In der Hauptverhandlung vor den Strafgerichten gilt der Grundsatz der Mündlichkeit des Verfahrens. Dies bedeutet, dass Ihr gesamter Fall aufgerollt und über die wesentlichen Punkte Beweis erhoben wird. Hier gibt es zahlreiche Möglichkeiten für Ihren Verteidiger aktiv am Verfahrensablauf mitzuwirken. Von ganz entscheidender Bedeutung ist das Beweisantragsrecht, mit dem Ihr Verteidiger die Beweisaufnahme in Hinblick auf Sie entlastende Umstände gestalten kann. Nicht minder bedeutsam sind die Fragerechte Ihres Verteidigers. Oftmals können durch geschickte Fragen Widersprüche in der Aussage des Belastungszeugen aufgedeckt, oder dessen Glaubwürdigkeit in Frage gestellt werden.

Sie müssen das Strafverfahren nicht passiv über sich ergehen lassen, sondern können aktiv von Ihren Rechten Gebrauch machen.