Bierwisch & Kistler

Rechtsanwälte Partnerschaft

Rechtsmittel

Lässt sich ein Urteil nicht vermeiden, besteht die Möglichkeit, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Das Urteil wird sodann in einer höheren gerichtlichen Instanz nochmals überprüft, ehe es in Rechtskraft erwächst, das heißt unangreifbar wird. Hier gelten strenge Formalitäten und Fristen, die Ihr Verteidiger beachten wird. Um unnötige Kosten zu vermeiden, wird ein Rechtsmittel nur dann sinnvoll sein, wenn die Erfolgsaussichten diese Vorgehensweise vertretbar erscheinen lassen. Hier wird Sie Ihr Verteidiger umfassend beraten.