Bierwisch & Kistler

Rechtsanwälte Partnerschaft

Mietrecht

Aufgrund der komplexen und umfangreichen Materie stammt eine Vielzahl von Streitigkeiten und Gerichtsverfahren aus dem Mietrecht und dem Wohnungseigentumsrecht. Sowohl für Mieter als auch für Vermieter haben diese Streitfragen eine erhebliche Bedeutung. Für Mieter geht es um den eigenen Lebensmittelpunkt, für den sie gerade in Ballungszentren zu Zeiten hoher Mieten erhebliche Beträge aufwenden. Für Vermieter geht es in diesen Themen um das kostbare Eigentum. Viele Konflikte und langwierige gerichtliche Verfahren lassen sich durch eine kompetente Beratung vermeiden.

 

Unvollendete Renovierung

Was tun, wenn ein Mieter anfängt zu renovieren aber die begonnenen Arbeiten nicht fertig stellt?

Musizieren in der Wohnung

Egal ob Laie oder Profi - Musizieren zu Hause ist erlaubt!

Keine Minderung bei Schimmelgefahr

Altbauten haben ihren Reiz – aber auch ihre eigenen Probleme.

 

Illegaler Waffenbesitz: Fristlose Kündigung des Mietvertrags

Erfährt ein Vermieter, dass sein Mieter in der Wohnung illegal eine Schusswaffe aufbewahrt, darf der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen.

 

Bundesgerichtshof stärkt die Rechte von Vermietern

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 28. Februar 2018 erneut die Rechte von Vermietern gestärkt.

 

Betriebskostenabrechnungen

Die jährliche Betriebskostenabrechnung ist nicht nur für viele Vermieter wegen der damit verbundenen Arbeit ein unangenehmes Thema. Vor allem Mieter befürchten hohe Nachforderungen – nicht umsonst spricht man oft bei Nebenkosten als „zweite Miete“.

 

Dauerbrenner Schönheitsreparaturen: Vermieter aufgepasst!

Schon wieder hat der Bundesgerichtshof die Rechte von Mietern bei Schönheitsreparaturen gestärkt. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass Mieter auch dann keine fälligen Schönheitsreparaturen übernehmen müssen, wenn sie das mit ihren Vormietern vereinbart haben.

 

Zuschlag für Schönheitsreparaturen

Nach einem aktuellen Beschluss des Bundesgerichtshofs ist es Vermietern gestattet, neben der Grundmiete im Mietvertrag einen „Zuschlag für Schönheitsreparaturen“ zu vereinbaren, wenn der Vermieter im Gegenzug die Schönheitsreparaturen selbst übernimmt.

Vorgetäuschter Eigenbedarf

Kündigt ein Vermieter einen Mietvertrag wegen Eigenbedarf und ist dieser nur vorgetäuscht, kann es für den Vermieter richtig teuer werden. Nicht nur, dass der Vermieter den mit der Kündigung und dem Umzug entstandenen Schaden ersetzen muss. So kann der Mieter zum Beispiel die Erstattung der Umzugskosten, der Renovierungskosten, der Anwaltskosten und der höheren Miete verlangen. Es drohen dem Vermieter aber auch erhebliche strafrechtliche Konsequenzen.

 

Kündigung des Mietvertrags: gefährliche Kostenfalle für Mieter!

Gerade in Ballungszentren werden freie Wohnungen zur Mangelware. Es häufen sich daher Fälle, in denen Mieter nach einer Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter keinen Ersatzwohnraum finden. Oft wird aus diesen Gründen die Wohnung nicht fristgerecht geräumt. Hier verbirgt sich jedoch eine vielfach unbekannte gefährliche Kostenfalle, die zu einem bösen Erwachen führen kann.

Kündigung wegen älterer Mietrückstände

Der Bundesgerichtshof hat das Recht der Vermieter zur Kündigung von Mietverträgen gestärkt.

Vorsicht bei Zeitmietverträgen!

Soll eine Wohnung nur für eine bestimmte Zeit vermietet werden, muss besondere Vorsicht an den Tag gelegt werden.

Schönheitsreparaturen: Bundesgerichtshof entlastet erneut die Mieter

Verursacherprinzip bei Anmietung unrenovierter Wohnungen und Häuser

Kurioses Mietrecht

Die Juristerei gilt oft als trocken und langweilig. Doch weil sie sich mit dem alltäglichen Leben befasst, kann es zu kuriosen Fällen kommen.

"Dauerbrenner" Mietkaution

Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung die Rechte von Vermietern eingeschränkt.

Schadensersatz wegen farbiger Wandanstriche

Schadensersatzansprüche des Vermieters wegen farbiger Wände

Schönheitsreparaturen, "Quotenabgeltungsklausel"

In zahlreichen Mietverträgen sind unwirksame Klauseln enthalten, die die vom Mieter vorzunehmenden Schönheitsreparaturen betreffen.

Schönheitsreparaturen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Formularklausel im Mietvertrag, die einen weißen Anstrich der Wohnung zum Zeitpunkt des Auszugs vorschreibt, unwirksam ist.